Heiraten in der EU
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Heiraten in der "Europäischen Union"

 

Dokumente für die standesamtliche Trauung von Bürgerinnen und Bürgern der "Europäischen Union"

Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen Sie – wie bei fast allen Behördengängen – auch einige Dokumente parat haben. Welche Unterlagen Sie genau benötigen, hängt von Ihrem individuellen Einzelfall ab, wie z. B. Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Familienstand … etc. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich so früh wie möglich mit Ihrem Standesamt in Verbindung, denn nicht selten müssen fehlende Urkunden oder Papiere neu ausgestellt werden – und das kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.


Um Ihnen einen besseren Überblick der benötigten Dokumente zu geben, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Situationsbeispiele für Sie zusammengefasst, die für eine Heirat zwischen Bürgerinnen und Bürgern der "Europäischen Union" in Frage kommen. Die aufgeführten Beispiele ersetzen jedoch nicht die Kommunikation bzw. Nachfrage bei Ihrem Standesamt, denn die Einzelfälle sind so vielfältig, dass es nicht möglich war, alle Konstellationen zu berücksichtigen.

 

Der Normalfall – auch in Sonderfällen vorzulegen:

1. Personalausweis oder Reisepass


2. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)

Nur wenn das Standesamt nicht Ihr Geburtsstandesamt ist. Erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

3. Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Nicht zu verwechseln mit der Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige! Sie enthält personenbezogene Angaben wie Name, Wohnsitz, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Konfession ... etc.

 

Die Sonderfälle – zusätzliche Dokumente:

 

Wenn Sie bereits verheiratet waren …

1. Nachweis (Urkunde) über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft


2. Auszug aus dem Eheregister


3. Zusätzlich muss die Art der früheren Ehe-Auflösung angegeben werden

Am besten Sie nehmen alle vorhandenen Dokumente zur Anmeldung mit, wie Heiratsurkunden, ältere Familienbuchabschriften, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden … etc.

 

Wenn Sie verwitwet sind …

1. Sterbeurkunde des Ehegatten


2. Auszug aus dem Eheregister

 

Wenn Sie adoptiert wurden …

1. Adoptionsurkunde


2. Familienbuchabschrift der Adoptiveltern (falls vorhanden)

 

Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen …

1. Einbürgerungsurkunde


2. Registrierschein


3. Staatsangehörigkeitsausweis


4. Spätaussiedler-Ausweis

 

Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen …

1. Ehefähigkeitszeugnis (oder Befreiungsurkunde, falls kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann)

Erhältlich beim letzten Wohnsitzstandesamt (Ausland)

 

Wenn Sie ein gemeinsames Kind haben …

1. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Kindes


2. Sorgeerklärung

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