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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf dem Internetportal www.groegers-weddingportal.de zum Zwecke der Verbreitung.

2. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültigen Preise von Grögers Wedding Portal (im Folgenden „Anbieter“ genannt).

3. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: „Werbebanner‘‘ aus einer klicksensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link), „Werbebanner“ aus einem Bild und/oder Text, die in einem schriftlichen Auftrag und den Anlagen dazu konkret beschrieben sind. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

4. Der Anbieter schuldet dem Auftraggeber die Veröffentlichung der bestellten Werbemittel für die Dauer der Vertragslaufzeit auf dem Internetportal www.groegers-weddingportal.de.

5. Der Auftrag kann schriftlich per Brief oder Fax erteilt werden. Der erteilte Auftrag ist für den Auftraggeber verbindlich.

6. Der Anbieter behält sich vor und während der Verbreitung ein Rücktrittsrecht bzw. ein fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden ist oder wenn die Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist. Wichtige Gründe sind u. a. Verstoß gegen religiöse oder politische Neutralität, marktschreierische Aufmachung oder sittenwidriger Inhalt sowie begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, insbesondere wenn in sein Vermögen eine Zwangsvollstreckung betrieben wird und/oder wenn über sein Vermögen ein der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet ist.

7. Die bestellten Werbemittel sind im Zweifel zur Veröffentlichung zum nächstmöglichen Termin bestimmt. Die Laufzeit der Banner Werbung endet, wenn die bestellte Zahl von Einblendungen erreicht wird oder die für dieses Werbemittel vertraglich vereinbarte Laufzeit endet. Die Laufzeit bei Werbefenstern beträgt 12 Monate, verlängert sich jedoch automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Durch eine Kündigung per E-Mail wird die Schriftform nicht gewahrt.

8. Der Anbieter wird die bestellten Werbemittel des Auftraggebers auf dem Internetportal www.groegers-weddingportal.de innerhalb des jeweils vereinbarten Umfeldes platzieren. Die Auflistung der Werbefenster erfolgt nach Branchenzuordnung. Die Platzierung erfolgt nach den Grundsätzen der freien Plätze in den programmierten Übersichtsseiten. Dabei werden die Logos bzw. Geschäfts-und Firmenbezeichnungen nach beliebigem Ermessen durch den Anbieter platziert.

9. Das gesamte zur Veröffentlichung bestimmte Werbematerial ist vom Auftraggeber spätestens 7 Werktage vor dem gewünschten Erscheinungstermin beim Anbieter anzuliefern. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die Einhaltung der Erscheinungstermine und vereinbarte Verbreitung des jeweiligen Werbemittels übernommen.

10. Aktualisierungen können auf Wunsch des Auftraggebers jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist vorgenommen werden. Alle Änderungen müssen dem Anbieter schriftlich oder zumindest per E-Mail mitgeteilt werden. Zwei Änderungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit sind kostenfrei, für alle weiteren vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden Änderungen des jeweiligen Werbemittels hat der der Auftraggeber die Kosten zu tragen.

11. Der Auftraggeber ist selbst für die Inhalte der bestellten Werbemittel und für alle gemachten Angaben verantwortlich. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Es darf keine Werbung mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angeboten werden, insbesondere keine Werbung veröffentlicht werden, die im Sinne des § 131 StGB zum Rassenhass aufstachelt, Gewalt verherrlicht oder verharmlost, sexuell anstößig ist, im Sinne des § 184 StGB pornographisch ist, den Krieg verherrlicht oder verharmlost, geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweist. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte haftet allein der Auftraggeber, der den Anbieter von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt.

12. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Auftraggeber sind nicht vereinbart. Weitergabe bestellter Werbemittel an Dritte ist nicht zulässig.

13. Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle zur Schaltung der bestellten Werbemittel erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

14. Der Auftraggeber räumt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der vereinbarten Werbemittel auf dem Internetportal www.groegersweddingportal.de erforderlichen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftragsnotwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

15. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen/ Inanspruchnahme durch Dritte, worüber er den Auftraggeber umgehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Werbung des Auftraggebers (einschließlich links), gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage, aus der elektronischen Darstellung auf dem Internetportal www.groegers-weddingportal.de zu entfernen. In diesem Fall ist der Auftraggeber auch weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. Er kann jedoch den Vertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist von 2 Wochen kündigen.

16. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standort entsprechend bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z. B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern), oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des vertraglich vereinbarten Erscheinungstermins andauert. Bei einem Ausfall der Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

17. Bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe des jeweiligen Werbemittels steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, so hat der Auftraggeber wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rücktritt. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck des jeweiligen Werbemittels beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des jeweiligen Werbemittelpreises). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

18. Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind MaÅNngelrügen dem Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich mitzuteilen. Eine Mängelanzeige per E-Mail reicht aus. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate.

19. Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

20.1. Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Anbieter nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

20.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

20.3. Nicht zu vertreten hat der Anbieter, wenn einzelne Angestellte einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Werbeaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft.

20.4. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Anbieter keine Haftung.

20.5. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Anbieters für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.

20.6. Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatz und GewaÅNhrleistungsansprüche ausgeschlossen.

20.7. Sämtliche Haftungsausschlüsse und Verjährungsregeln betreffen nicht Ansprüche aus Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

21. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuell verhandelten Preise. Eine Änderung der Tarife bleibt bei Verträgen, deren Laufzeit länger als 1 Jahr beträgt, vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber Nichtkaufleuten, wenn der Auftrag innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss ausgeführt werden soll, es sei denn, dass er im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses ausgeführt werden soll. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht bzw. ein besonderes Kündigungsrecht zu. Das Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

22. Der Rechnungsbetrag wird erstmalig mit Erscheinen des Werbemittels auf dem Internetportal www.groegers-weddingportal.de fällig. Bei Vertragsverlängerung wird der Rechnungsbetrag am Anfang des jeweiligen Leistungsjahres bzw. -monats fällig. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgeblich, der am Ende des jeweiligen Leistungsjahres bzw. im jeweiligen Leistungsmonat gültig ist.

23. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das (weitere) Erscheinen der bestellten Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

24. Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellten Eintragungen eventuell in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden können.

25. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Aschaffenburg, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.

26. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg rechtlich wirksam und am ehesten erreicht werden kann.

Aschaffenburg, 1. Februar 2012

 

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