Aber Vorsicht: Nur die standesamtliche Trauung ist zivilrechtlich relevant. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn Sie nur kirchlich heiraten, dann verzichten Sie auch gleichzeitig auf alle zivilrechtlichen Ansprüche, wie z. B. Unterhalts- und Erbansprüche, Steuerfreibetrag, Namensrecht und für den „Schwächeren“ gibt es im Falle einer Scheidung auch keinen Zugewinnausgleich. Trotz der Gesetzesänderung bleibt die standesamtliche Trauung „rein zivilrechtlich“ also Pflicht. Am besten geben Sie sich das Jawort gleich zweimal – kirchlich und standesamtlich. Und „doppelt“ hält ja bekanntlich besser!
Übrigens: In anderen Ländern, wie z.B. Schweden, Norwegen, Dänemark, Italien und Griechenland, gilt die kirchliche Trauung auch als Zivilehe.
Eine Anmeldung ist maximal sechs Monate vor der eigentlichen Trauung möglich und muss bei Ihrem zuständigen Standesamt (oder dem Ihres zukünftigen Ehepartners) erfolgen. Wenn Sie sich einen besonderen Trauungstermin wünschen oder sich in der Hauptsaison (erfahrungsgemäß zwischen April und September) das Jawort geben wollen, dann sollten Sie sich frühzeitig mit ihrem Standesamt in Verbindung setzen, denn gerade beliebte Termine sind schon bald ausgebucht.
Wenn Sie gerne in einem Standesamt oder Ort Ihrer Wahl heiraten möchten, dann haben wir eine gute Nachricht: Nur die Anmeldung zur Eheschließung muss beim zuständigen Standesamt erfolgen, denn hier wird vorab geprüft, ob die sogenannten „Ehe-Voraussetzungen“ (Volljährigkeit, kein Verwandtschaftsgrad, keine bestehende Ehe … etc.) erfüllt sind. Ansonsten haben Sie freie „Ortswahl“. Die Unterlagen werden dann an das entsprechende Wunsch-Standesamt geschickt. Der Nachteil: Doppelte Bearbeitung bedeutet auch gleichzeitig „Doppelte Gebühren“, so müssen diese an beide Standesämter entrichtet werden.
Da längst nicht mehr zeitgemäß, wurde die Trauzeugen-Pflicht im Juli 1998 abgeschafft. Aber dennoch ist die Tradition bis heute erhalten geblieben, denn etwa 90 % der Paare entscheiden sich nach wie vor für Trauzeugen. Zu Recht, denn es ist und bleibt ein wunderschöner Brauch, der die Hochzeitszeremonie ungemein aufwertet.
Falls auch Sie sich für Trauzeugen entscheiden sollten, dann können Sie entweder eine oder zwei Personen für dieses Amt ernennen. Die Namen der Trauzeugen müssen Sie dem Standesbeamten erst am Tag der Vermählung mitteilen.
Ach ja: Ihre Trauzeugen müssen – ebenso wie Sie – auch ihren Personalausweis oder Reisepass vorzeigen, daher unbedingt daran denken.